Busreisen im Reisebus für Gruppenreisen und Klassenfahrten
Busreisen für Gruppenreisen und Klassenfahrten, Vereine, Sport, Kirche, Musik und Jugendarbeit
Über gruppenunterkunft.de können Sie Gruppenreisen und Klassenfahrten mit Eigenanreise (nur Unterkunft) oder als Bus-, Flug- oder Bahnreise anfragen.
Busreisen mit einem Reisebus bieten einige Vorteile:
- Transport vom Wohnort / Abfahrtsort bis zur Unterkunft ohne Wechsel der Verkehrsmittel
- Gepäcktransport im Bus
- Die Gruppe ist unter sich.
- Der Bus kann in der Regel vor Ort für Ausflüge genutzt werden.
- Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Gruppen ab etwa 35 Personen.
Unterkünfte und Reisepakete für Gruppen, Schulen, Vereine, Sport, Kirche, Musik, Jugendgruppen, Betriebsausflüge, B2B, ...
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Inhaltsverzeichnis: Busreisen
Gesetzliche Grundlagen, Gemeinschaftslizenz und Verbände
Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland
Gesetzliche Bestimmungen in Europa
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (häufig als Lenk- und Ruhezeiten bezeichnet)
Verkehrsunternehmen in Deutschland mit Gemeinschaftslizenz
Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Unternehmenssuche zur Prüfung folgender Daten:
- Name und Anschrift des Verkehrsunternehmens
- Geschäftsleitung
- Verkehrsleitung
- Gemeinschaftslizenz zur Beförderung von Personen
- Fuhrpark
Busreisen: Vorschriften, Maut und Abgaben in den Reiseländern
Länderinfos der WKO Niederösterreich für den internationalen Personenverkehr
- Kraftfahrrechtliche Vorschriften (z.B. Abmessungen, Gesamtgewicht, Anhänger, Ski- und Gepäckkoffer)
- Straßenpolizeiliche Vorschriften (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen)
- Gewerberechtliche Vorschriften (z.B. mitzuführende Dokumente, Entsende- und Mindestlohnbestimmungen)
- Steuern und Abgaben (z.B. Maut, Einfahrtgebühren, Umweltabgaben)
urbanaccessregulations.eu: Umweltzonen, Einfahrtbeschränkungen und Gebühren
TransPark: Parkplätze in Europa
Verbände
Reisebusse
Hochdecker-Reisebus (Eine hintere Achse)
- Hochdecker: Hochliegender Fahrgastraum, größere Gepäckstauräume
- Max. Länge: 13,50 Meter incl. abnehmbarer Zubehörteile (z.B. Skibox / Skikoffer) gem. § 32 (3) Nr. 3 StVZO, mit Anhänger insgesamt 18,75 Meter gem. § 32 (4a) StVZO
- Zulässiges Gesamtgewicht: 19,5 t gem. § 34 (5) Nr. 1 b StVZO
- Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).
Hochdecker-Reisebus (Zwei hintere Achsen)
- Hochdecker: Hochliegender Fahrgastraum, größere Gepäckstauräume
- Max. Länge: 15 Meter incl. abnehmbarer Zubehörteile (z.B. Skibox / Skikoffer) gem § 32 (3) Nr. 3 StVZO, mit Anhänger insgesamt 18,75 Meter gem. § 32 (4a) StVZO
- Zulässiges Gesamtgewicht: 25 t gem. § 34 (5) Nr. 2 a StVZO bzw. 26 t gem § 34 (5) Nr. 2 b i.V.m. § 34 (4) bei spezieller Federung
- Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).
Doppeldecker-Reisebus
- Max. Länge: 15 Meter incl. abnehmbarer Zubehörteile (z.B. Skibox / Skikoffer) gem § 32 (3) Nr. 3 StVZO, mit Anhänger insgesamt 18,75 Meter gem. § 32 (4a) StVZO
- Zulässiges Gesamtgewicht: 25 t gem. § 34 (5) Nr. 2 a StVZO bzw. 26 t gem § 34 (5) Nr. 2 b i.V.m. § 34 (4) bei spezieller Federung
- Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).
Planung von Gruppenreisen und Klassenfahrten:
Lenkzeiten sowie Einsatz- und Ruhezeiten im Reisebus-Gelegenheitsverkehr
EU-Verordnung: Sozialvorschriften im Straßenverkehr
- Konsolidierter Text (Aktuelle Fassung incl. aller Änderungen): Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/561/2020-08-20
- als PDF-Dokument: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20200820&qid=1604941288117&from=deDF
Detaillierte Informationen:
- Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht (Fundstelle IHK Stuttgart)
Sicherheit im Reisebus mit Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen
Nicht alle Fahrzeuge verfügen über sämtliche Sicherheitssysteme. Dies hängt vom Baujahr, dem Hersteller und den Wünschen des Käufers (Zusatzausstattung) ab.