gruppenunterkunft.de: Unterkünfte für Gruppen und Gruppenreisen mit Anreise (Bus, Bahn, Flug) und Programm

Busreisen im Reisebus für Gruppenreisen und Klassenfahrten

Busreisen für Gruppenreisen und Klassenfahrten, Vereine, Sport, Kirche, Musik und Jugendarbeit 

 

Über gruppenunterkunft.de können Sie Gruppenreisen und Klassenfahrten mit Eigenanreise (nur Unterkunft) oder als Bus-, Flug- oder Bahnreise anfragen. 

Busreisen mit einem Reisebus bieten einige Vorteile:

  • Transport vom Wohnort / Abfahrtsort bis zur Unterkunft ohne Wechsel der Verkehrsmittel
  • Gepäcktransport im Bus
  • Die Gruppe ist unter sich.
  • Der Bus kann in der Regel vor Ort für Ausflüge genutzt werden.
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Gruppen ab etwa 35 Personen. 

 

Unterkünfte und Reisepakete für Gruppen, Schulen, Vereine, Sport, Kirche, Musik, Jugendgruppen, Betriebsausflüge, B2B, ...

 

Reiseziele suchen

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen, Gemeinschaftslizenz und Verbände 

Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

 

Gesetzliche Bestimmungen in Europa

 

Verkehrsunternehmen in Deutschland mit Gemeinschaftslizenz

Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Unternehmenssuche zur Prüfung folgender Daten: 

  • Name und Anschrift des Verkehrsunternehmens 
  • Geschäftsleitung
  • Verkehrsleitung
  • Gemeinschaftslizenz zur Beförderung von Personen
  • Fuhrpark

 

 

Busreisen: Vorschriften, Maut und Abgaben in den Reiseländern

Länderinfos der WKO Niederösterreich für den internationalen Personenverkehr

  • Kraftfahrrechtliche Vorschriften (z.B. Abmessungen, Gesamtgewicht, Anhänger, Ski- und Gepäckkoffer)
  • Straßenpolizeiliche Vorschriften (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen)
  • Gewerberechtliche Vorschriften (z.B. mitzuführende Dokumente, Entsende- und Mindestlohnbestimmungen)
  • Steuern und Abgaben (z.B. Maut, Einfahrtgebühren, Umweltabgaben)

urbanaccessregulations.eu: Umweltzonen, Einfahrtbeschränkungen und Gebühren  

TransPark: Parkplätze in Europa 

Verbände

 

 

Reisebusse

 

Hochdecker-Reisebus (Eine hintere Achse)

  • Hochdecker: Hochliegender Fahrgastraum, größere Gepäckstauräume
  • Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).

 

Reisebus bis 10,50 Meter

Länge: bis etwa 10,50 Meter

Beispiele:  Setra 511 HD, VDL FHD2-106

Sitzplätze 4 *****: 36 (VDL: bis 40)

Sitzplätze 3 ****: 43

 

 

Hochdecker-Reisebus (Zwei hintere Achsen)

  • Hochdecker: Hochliegender Fahrgastraum, größere Gepäckstauräume
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 25 t gem. § 34 (5) Nr. 2 a StVZO bzw. 26 t gem § 34 (5) Nr. 2 b i.V.m. § 34 (4) bei spezieller Federung 
  • Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).

 

Reisebus bis 13 Meter

Länge: bis etwa 13 Meter

Beispiele: Setra 516 HD

Sitzplätze 4 *****: 48

Sitzplätze 3 ****: 55

 

 

Doppeldecker-Reisebus

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 25 t gem. § 34 (5) Nr. 2 a StVZO bzw. 26 t gem § 34 (5) Nr. 2 b i.V.m. § 34 (4) bei spezieller Federung 
  • Die Anzahl der Sitzplätze ist u.a. abhängig vom Sitzabstand sowie vom Material und der Fertigung der Sitze (z.B. Dicke der Rückenlehnen).

 

Doppeldecker-Reisebus bis etwa 14 Meter

Länge: bis etwa 14 Meter

Beispiele: Setra 531 DT, VDL FDD2-141, Neoplan Skyliner , Van Hool Astromega TDX27

Sitzplätze 4 *****: 78

Sitzplätze 3 ****: 83 (VDL FDD2-141 bis 96 Sitzplätze)

 

 

 

Planung von Gruppenreisen und Klassenfahrten

Lenkzeiten sowie Einsatz- und Ruhezeiten im Reisebus-Gelegenheitsverkehr

 

EU-Verordnung: Sozialvorschriften im Straßenverkehr 

 

 

Detaillierte Informationen: 

 

 

Lenkzeit und Pausen

Lenkzeit und Pausen

 

  • Tägliche Lenkzeit: max.  9 Stunden, 2 Tage je Woche max. 10 Stunden
  • Max. 56 Stunden in der Woche, max. 90 Stunden in zwei aufeinander folgenden Wochen.
  • Pause nach max. 4,5 Stunden Lenkzeit: 45 Minuten (oder von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten), im Mehrfahrerbetrieb auch im fahrenden Bus möglich. 

 

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Artikel 4 d: „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;

Artikel 4 e: „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;

Artikel 4 f: „Ruhepause“ jeden ununterbrochenen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann;

 

Artikel 6:

(1)  Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.

Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

(2)  Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

(3)  Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.

(4)  Die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit umfassen alle Lenkzeiten im Gebiet der Gemeinschaft oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten.

(5) (...)

 

Artikel 7

Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.

Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.

Ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer kann eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten in einem Fahrzeug einlegen, das von einem anderen Fahrer gelenkt wird, sofern der Fahrer, der die Fahrtunterbrechung einlegt, den das Fahrzeug lenkenden Fahrer dabei nicht unterstützt.

 

 

 

Sicherheit im Reisebus mit Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen

Nicht alle Fahrzeuge verfügen über sämtliche Sicherheitssysteme. Dies hängt vom Baujahr, dem Hersteller und den Wünschen des Käufers (Zusatzausstattung) ab. 

Die Webseite verwendet Youtube-Videos von Google, um die Sicherheitssysteme auch visuell vorstellen zu können. Sie können selbst entscheiden, ob Sie diesen Service nutzen wollen. Bitte beachten Sie, dass Daten, wie z.B. die Ihre IP-Adresse, an die Server von Google übertragen werden. Diese Daten können im Rahmen der Datenschutzbestimmungen von Google erfasst, verarbeitet und genutzt werden.  

Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP: Electronic Stability Program)

Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP: Electronic Stability Program)

Das elektronische Stabilitätsprogramm greift in kritischen Fahrsituationen ein. 

Dynamic Stability Program (DSP): Schutz vor Untersteuern (Schieben über die Vorderräder) 

Roll Over Prevention (ROP): Schutz vor Übersteuern (Ausbrechen des Hecks)

 

Beispiele einiger Hersteller: