Flexible Stornobedingungen während der Corona-Pandemie:
Service bei der Planung
- ausführliche Beratung
- verlängerte Optionsfristen
- flexible Stornobedingungen
Kostenlose pandemiebedingte Stornierungen bei der Buchung von Einzelleistungen (Unterkunft) in folgenden Fällen:
- Beherbergungsverbote
- Einreiseverbote oder Grenzschließungen (abh. vom Reiseziel)
Kostenlose pandemiebedingte Stornierungen bei der Buchung einer Pauschalreise (Unterkunft und Beförderung) in folgenden Fällen:
- § 651 h BGB (Pauschalreiserecht): Eine kostenlose Stornierung ist möglich, wenn "am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."
- Dazu gehören in der Regel:
- Beherbergungsverbote
- Einreiseverbote
- Grenzschließungen
- Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
- Quarantänepflicht am Reiseziel
- Busreisen: Beförderungsverbote (Strecke vom Abfahrtsort zum Reiseziel) oder erhebliche Beeinträchtigungen
- Flugreisen: Behördliche Verbote
- Bei Schul- und Klassenfahrten, sofern dies vereinbart wurde, zusätzlich: Reiseverbot durch das zuständige Kultus- oder Bildungsministerium.
Service-Leistungen bei der Buchung einer Pauschalreise:
- Übernahme der Mehrkosten für eine am Reiseziel behördlich angeordnete Quarantäne im gesetzlichen Rahmen (bis zu 3 Übernachtungen)
- Organisation eines alternativen Rücktransports, wenn ein aufgrund behördlicher Anordnungen ein vorzeitiger Reiseabbruch erforderlich werden sollte.
Die Corona-Pandemie 2020 - Ein Rückblick
Niemand kann vorhersehen, wie sich die Covid-19-Pandemie in den nächsten Wochen entwickeln wird. Wir beobachten seit Februar die Fallzahlen in Europa. Eine Prognose, welche Verordnungen die Regierungen in Europa erlassen werden, war und ist auch weiterhin kaum möglich.
Ein kurzer Rückblick:
- WHO am 31.12.2019: Die WHO wurde von China über eine Lungenentzündung unbek. Art informiert.
- tagesschau.de-Interview am 28.01.2020, Prof. Dr. Christian Dorsten (Virologe Berlin): Evtl. scheiden auch Personen das Virus aus (Übertragung), die (bisher) ohne klare Symptome erkrankt sind.
- Italien am 23.02.2020: Einige Orte in der Lombardei und Venetien werden zu Sperrzonen erklärt.
- Kreis Heinsberg (NRW) 25.02.2020: Erster bestätigter Fall in NRW
- Göppingen 25.02.2020: Erster bestätigter Fall in BaWü (Urlauber aus Mailand)
- WHO am 28.02.2020: Änderung Risiko-Einschätzung weltweit: sehr hoch statt hoch
- RKI am 02.03.2020: Änderung Risiko-Einschätzung: mäßig statt gering
- Italien am 09.03.2020: Landesweite Ausgangsbeschränkungen
- WHO am 11.03.2020: Einstufung als Pandemie
- Bundespressekonferenz Berlin am 11.03.2020: BK Merkel und BM Spahn treten vor die Presse.
- EU (Schengen-Staaten) ab 13.03.2020: Einige EU-Länder führen vorübergehende Grenzkontrollen ein
- Deutschland ab 16.03.2020: Bund-Länder-Vereinbarung: u.a. Schulen bleiben geschlossen.
- RKI am 17.03.2020: Änderung Risiko-Einschätzung: hoch statt mäßig
- Auswärtige Amt Deutschland am 17.03.2020: weltweite Reisewarnung vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland (Gültig bis 30.04.2020)
- Deutschland am 22.03.2020: Bund-Länder-Vereinbarung: Kontaktbeschränkungen u.a. bis 19.04.20 (Frist min. 14 Tage)
- Deutschland am 01.04.2020: Bund-Länder-Vereinbarung: Kontaktbeschränkungen u.a. bis 19.04.20
- Deutschland am 15.04.2020: Bund-Länder-Vereinbarung: Kontaktbeschränkungen u.a. bis 03.05.20, teilweise Lockerungen
- Auswärtige Amt Deutschland am 20.04.2020: weltweite Reisewarnung vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland (Gültig bis 03.05.2020)
- Auswärtiges Amt am 29.04.2020: Verlängerung Reisewarnung bis 15.06.2020
- Auswärtiges Amt am 03.06.2020: Die am 15.06.2020 auslaufende Reisewarnung für Länder der EU, Schengen-Staaten Norwegen, Schweiz und Liechtenstein sowie Island und Großbritannien soll nicht verlängert werden.
- Italien ab 03.06.2020: touristische Einreisen sind wieder möglich
Nationale und internationale Maßnahmen
Robert-Koch-Institut (RKI)
European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC)
World Health Organization (WHO)
Aktuelle Fallzahlen und Statistiken
Maßnahmen in Deutschland
Maßnahmen der EU
Pandemie-Pläne und Katastrophenschutz
- 03/2007: Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Zeitschrift Bevölkerungsschutz, S. 6 - 31, Influenzapandemie
Für die Planung von Gruppenreisen und Klassenfahrten interessante Aspekte der internationalen Forschung
Übertragung der Corona-Viren
Filterklassen Klimaanlagen (Zusammenstellung von EMV Filtertechnik)
23.04.2020: Coronavirus Disease Outbreak in Call Center, South Korea
27.04.2020: Aerodynamic analysis of SARS-CoV-2 in two Wuhan hospitals
27.05.2020: DLR untersucht Verbreitung von Viren in Flugzeugen und Züge
16.06.2020: Quarks: Corona: Sind Klimaanlagen Virusschleudern? Können Klimaanlagen gefährlich sein, weil sie die Coronaviren im Raum verbreiten? Bei schlechten Lösungen schon, doch in Deutschland können moderne Anlagen das Infektionsrisiko sogar senken.
19.06.2020 Helmholtz: Wie sicher ist das Reisen während der Corona-Pandemie?
Juni 2020: Preliminary Implications of COVID-19 on Long- Distance Traffic of Deutsche Bahn
03.07.2020: Charite Berlin, Aerosolbildung beim Singen und Handlungsempfehlung Chorgesang, am 10.07.2020 DLF Kultur: Chöre sind Aerosol-Schleudern
07.07.2020: COVID-19 Outbreak Associated with Air Conditioning in Restaurant, Guangzhou, China, 2020
23.07.2020: Helmholtz: SARS-CoV-2-Ausbruch in deutschem Fleischzerlegebetrieb: Übertragungen erfolgten über weite Distanzen in klimatisierten Arbeitsbereichen
24.07.2020: Particle sizes of infectious aerosols: implications for infection control
29.07.2020: Aerosol and surface contamination of SARS-CoV-2 observed in quarantine and isolation care
03.11.2020: Model Calculations of Aerosol Transmission and Infection Risk of COVID-19 in Indoor Environments
10.11.2020: Mobility network models of COVID-19 explain inequities and inform reopening , vgl. auch 11.11.2002 aerzteblatt.de SARS-CoV-2: Studie ermittelt die häufigsten Übertragungsorte
November 2020: Max-Planck-Institut für Chemie: Aerosol Übertragung von COVID-19 und Ansteckungsgefahr in Innenbereichen. Die Berechnungen zur Abschätzung von Infektionsrisiken basieren auf Annahmen und Formeln aus dem Artikel „Aerosol transmission of COVID-19 and infection risk in indoor environments“ von Lelieveld et al. 2020.
26.11.2020: ZeitOnline basierend auf dem Rechner vom Max.Planck-Institut: So schnell verbreitet sich das Coronavirus in Innenräumen. Ob daheim, im Klassenzimmer oder Restaurant: Unser Rechner zeigt, wann sich Menschen in geschlossenen Räumen infizieren können. Testen Sie, wie sicher Ihre Umgebung ist.
Mund-Nasen-Schutz, Atemschutz-Masken
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Mund-Nase-Bedeckungen
Centers for Disease Control and Prevention (CDC), laufend aktualisiert: Scientific Brief: Community Use of Cloth Masks to Control the Spread of SARS-CoV-2
03.04.2020: Respiratory virus shedding in exhaled breath and efficacy of face masks, am 06.04.2020: Ärzteblatt, Chirurgische Gesichtsmasken halten Coronaviren zurück
15.05.2020: Spiegel, Dicke Luft im Restaurant
11.06.2020: Identifying airborne transmission as the dominant route for the spread of COVID-19, siehe auch Spiegel am 13.06.2020 Maskenpflicht könnte Zehntausende Infektionen verhindert haben
26.06.2020: Reducing transmission of SARS-CoV-2
Mund-Nasen-Schutz (MNS), sog. OP-Schutzmasken / Chirurgische Masken:
EN 14683 Typ I: Bakterielle Filterung: 95 %, Atemwiderstand: <40Pa/cm²
EN 14683 Typ II: Bakterielle Filterung: 98 %, Atemwiderstand: <40Pa/cm²
EN 14683 Typ IIR: Bakterielle Filterung: 98 %, Atemwiderstand: <40Pa/cm², Druck Spritzwasser-Widerstand: >=120 mmHg
FFP2 / KN95 Masken
EN 149: Schutz vor Partikeln bis 0,6 µm, Filterung: 94 %
EN 149: Europäischer Standard
KN 95: Chinesischer Standard
N 95: Amerikanischer Standard
Hotel und Gastronomie
Bus (Fernlinien- und Gelegenheitsverkehr)
- 14.06.2020: Blog-Beitrag von Setra: Gutes Klima gegen Corona, die Grafik "Reisebus mit Aufdachananlage, HLK-Automatik-Betrieb" enthält wichtige Infos zum Anteil der Frischluft: unter 8 ° und über 26 ° Mischluftbetrieb (Um- und Frischluft), ab 35 ° Außentemperatur keine Frischluft. Es stellt sich zudem die Frage, ob auch unter optimalen Bedingungen die zeitlichen Angaben für den kompletten Luftwechsel eher theoretisch sind (First In / First Out wie bei der Lagerhaltung) oder aber auch berücksichtigen, dass Frischluft nicht zuerst die ausschließlich die älteste Raumluft ersetzt. Sog. Hepa_Filter werden nach den vorliegen Infos nicht in Bussen eingesetzt, eher Filter der Kategorie G3 (Wikipedia Partikelfilterklassen).
Bahn
- 24.08.2017: So funktioniert die Klimaanlagen in Zügen
- Ergänzung am 25.05.2020: "Hepa-Filter gibt es nirgendwo in Bussen und Bahnen. Der Stand der Technik sind sogenannte G4-Filter, diese sind in unseren Fahrzeugen verbaut. Auch hier handelt es sich aber um Staubfilter, deren Porengröße deutlich größer als Viren ist."
Flug
- COVID-19 Aviation Health Safety Protocol - Operational guidelines for the management of air passengers and aviation personnel in relation to the COVID-19 pandemic - Issue No: 02 - Issue date: 30/06/2020
- Seite 16: Aircra.. operators and airport operators should collaborate to ensure that passengers are not kept on board an aircraft without proper ventilation for longer than 30 minutes.
Kreuzfahrten
Reiserechtliche Aspkete
Stornierungen bei Pauschalreisen
§ 651 h BGB
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
[...]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
Stornierungen bei Einzelleistungen (z.B. Hotels)
Je nach Einzelfall könnten die §§ 543 und 313 BGB geprüft werden, wenn Gäste aus objektiven Gründen nicht anreisen können.
§ 313 BGB
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
§ 543 BGB
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. [...]
EU-Fluggastrechte
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:439cd3a7-fd3c-4da7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
Bekanntmachung der Kommission Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0318(04)&from=DE
Ratgeber der europäischen Union:
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
EMPFEHLUNG (EU) 2020/648 DER KOMMISSION vom 13. Mai 2020 zu Gutscheinen für Passagiere und Reisende als Alternative zur Rückerstattung von Zahlungen für annullierte Pauschalreisen und Beförderungsdienstleistungen im Kontext der COVID-19-Pandemie
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H0648&from=DE
Europ. Kommission: Fragen und Antworten Passagierrechte und Pauschalreisen
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/faqs-travel-transportation_de.pdf
Luftfahrtbundesamt:
https://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
Versicherungsrechtliche Aspekte
Corona-Regelungen in den Reiseländern
- Bus, Bahn, Flug
- Beherbergungsbetriebe
- Freizeit, Museen, ...
Belgien
Gruppenreisen nach Belgien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Belgien
Corona-Statistik Belgien
Tourismus in Belgien: Einschränkungen und Verbote
Dänemark
Gruppenreisen nach Dänemark während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Dänemark
Corona-Statistik Dänemark
Tourismus in Dänemark: Einschränkungen und Verbote
Deutschland
Gruppenreisen nach Deutschland während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Deutschland
Corona-Statistik Deutschland
Tourismus in Deutschland: Einschränkungen und Verbote
Finnland
Gruppenreisen nach Finnland während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Finnland
Corona-Statistik Finnland
Tourismus in Finnland: Einschränkungen und Verbote
Frankreich
Gruppenreisen nach Frankreich während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Frankreich
Corona-Statistik Frankreich
Tourismus in Frankreich: Einschränkungen und Verbote
Griechenland
Gruppenreisen nach Griechenland während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Griechenland
Corona-Statistik Griechenland
Tourismus in Griechenland: Einschränkungen und Verbote
Großbritannien, Vereinigtes Königreich
Gruppenreisen nach Großbritannien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Großbritannien
Corona-Statistik Vereinigtes Königreich
Tourismus in Großbritannien: Einschränkungen und Verbote
Irland
Gruppenreisen nach Irland während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Irland
Corona-Statistik Irland
Tourismus in Irland: Einschränkungen und Verbote
Italien
Gruppenreisen nach Italien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Italien
Corona-Statistik Italien
Tourismus in Italien: Einschränkungen und Verbote
Kroatien
Gruppenreisen nach Kroatien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Kroatien
Corona-Statistik Kroatien
Tourismus in Kroatien: Einschränkungen und Verbote
Luxemburg
Gruppenreisen nach Luxemburg während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Luxemburg
Corona-Statistik Luxemburg
Tourismus in Luxemburg: Einschränkungen und Verbote
Niederlande
Gruppenreisen in die Niederlande während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Niederlande
Corona-Statistik Niederlande
Tourismus in der Niederlande: Einschränkungen und Verbote
Norwegen
Gruppenreisen nach Norwegen während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Norwegen
Corona-Statistik Norwegen
Tourismus in Norwegen: Einschränkungen und Verbote
Österreich
Gruppenreisen nach Österreich während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Österreich
Corona-Statistik Österreich
Tourismus in Österreich: Einschränkungen und Verbote
Polen
Gruppenreisen nach Polen während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Polen
Corona-Statistik Polen
Tourismus in Polen: Einschränkungen und Verbote
Portugal
Gruppenreisen nach Portugal während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Portugal
Corona-Statistik Portugal
Tourismus in Portugal: Einschränkungen und Verbote
Schweden
Gruppenreisen nach Schweden während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Schweden
Corona-Statistik Schweden
Tourismus in Schweden: Einschränkungen und Verbote
Schweiz
Gruppenreisen in die Schweiz während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Schweiz
Corona-Statistik Schweiz
Tourismus in Schweiz: Einschränkungen und Verbote
Slowenien
Gruppenreisen nach Slowenien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Slowenien
Corona-Statistik Slowenien
Tourismus in Slowenien: Einschränkungen und Verbote
Spanien
Gruppenreisen nach Spanien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Spanien
Corona-Statistik Spanien
Tourismus in Spanien: Einschränkungen und Verbote
Tschechien
Gruppenreisen nach Tschechien während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Tschechien
Corona-Statistik Tschechien
Tourismus in Tschechien: Einschränkungen und Verbote
Ungarn
Gruppenreisen nach Ungarn während der Corona-Pandemie
Einschränkungen und Verbote für touristische Reisen nach oder durch Ungarn
Corona-Statistik Ungarn
Tourismus in Ungarn: Einschränkungen und Verbote
Schulfahrten - Regelungen der Kultus- und Bildungsministerien
Welche Schulfahrten sollen / müssen storniert werden?
Übernimmt das Land die Stornokosten?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Klassenfahrten für das Schuljahr 2020 / 2021 gebucht werden?
Bayern
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Schuljahr 2020 / 2021:
Mehrtägige Schülerfahrten (wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten, ausgenommen Berufsorientierungsmaßnahmen) sollen bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben. Hintergrund ist zum einen der Infektionsschutz, zum anderen auch die Erwägung, dass der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres 2020/2021 auf der Erteilung von Unterricht liegen soll. Auf diese Weise sollen Unterschiede im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, die sich infolge des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs ergeben haben, bestmöglich aufgefangen werden.
Bereits gebuchte derartige Schülerfahrten sind grundsätzlich abzusagen. Neubuchungen von Schülerfahrten für das kommende Schuljahr 2020/2021 können nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist.
Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Stand: 06.09.2020 (letzter Aktualitäts-Check)
Berlin
Berlin: Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/
Schuljahr 2020 / 2021
Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland dürfen wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.
Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung
Stand: 30.07.2020 (letzter Aktualitäts-Check: 06.09.2020)
Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch Schülerfahren ins Ausland dürfen ab dem Schuljahr 2020/21 wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert‐Koch‐Institut Berlin (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete. Die Teilnahme an einer Schülerfahrt setzt stets die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler voraus. Sollten für nicht durchgeführte Schülerfahrten Stornierungskosten anfallen, werden diese im Schuljahr 2020/21 vom Land Berlin nur noch übernommen, wenn die Schülerfahrt in Folge einer Reisewarnung des RKI bzw. des Auswärtigen Amtes storniert werden muss.
Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/handlungsrahmen-2020_21_fin.pdf (Seite 2)
Stand: 04.08.2020
Brandenburg
Brandenburg: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Schuljahr 2020 / 2021
Im Schuljahr 2020/21 können Schulfahrten nur innerhalb Deutschlands mit äußerster Vorsicht, im Konsens mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden. Dies gilt für alle mehrtägigen Fahrten mit Übernachtungen ebenso wie für eintägige Fahrten, zum Beispiel zu Gedenkstätten, Erinnerungsorten oder zu Kulturveranstaltungen.
Die Entscheidung, ob eine Schulfahrt im Schuljahr 2020/21 durchgeführt oder eine bereits gebuchte Schulfahrt, abgesagt werden soll, trifft allein die Schule. Lehrkräfte und Eltern stimmen gemäß den „Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen“ (VV Schulfahrten) geplante Schulfahrten für die jeweiligen Lerngruppen ab, sodass auch die Absage einer Schulfahrt zwischen den betroffenen Eltern und Lehrkräften abzustimmen ist.
Quelle: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Letzter Aktualitäts-Check: 06.09.2020
Hamburg
Hamburg: Behörde für Schule und Berufsbildung
https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/
Schuljahr 2020 / 2021
Angesichts der allgemeinen Entwicklung werden an allen Hamburger Schulen die Klassenfahrten innerhalb Deutschlands, in das Ausland und Schüleraustausche in das Ausland bis zum 19. Oktober 2020 abgesagt. Über das weitere Vorgehen nach den Herbstferien 2020 wird zu gegebener Zeit entschieden.
Es dürfen derzeit keine neuen kostenpflichtigen Verträge zu Klassen-, Schul- und internationalen Austauschfahrten abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann die Fahrten stattfinden sollen. Planungen für die Zeit nach den Herbstferien 2020 – die problemlos rückgängig gemacht bzw. kostenfrei storniert werden können – sind zulässig, wenn bei einer Stornierung keinerlei Kosten anfallen. Lehnt das Reiseunternehmen dies ab, darf nicht gebucht werden.
Quelle: https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/#anker_11
Letzter Aktualitäts-Check: 06.09.2020
Niedersachsen
Niedersachsen: Kultusministerium
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus/corona
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-schulen-und-kindertagesstatten-185451.html
Schuljahr 2020 / 2021
Grundlage für die Durchführung von Schulveranstaltungen und Schulfahrten ist der jeweils aktuelle Stand der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sowie der gültige Rahmen-Hygieneplan. Die hier beschriebenen Regelungen und Vorgaben sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Angesichts der unvorhersehbaren Infektionslage und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und Hygienevorschriften wird empfohlen, keine Schulfahrten im gesamten Kalenderjahr 2020 durchzuführen. Soweit eine Stornierung der bereits lange geplanten Fahrten bis zum 30. Juni 2020 erfolgt ist, werden diese Kosten ebenfalls über den 2. Nachtragshaushalt den Schulen über die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt. Spätere mögliche Stornierungskosten sind dann aus dem Budget der Schule zu entrichten. Die Schulen werden bei der Abwicklung der Stornorechnungen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützt.
Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/download/156804
Stand: 06.07.2020
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Schule und Bildung
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Schuljahr 2020 / 2021
Schulmail vom 08.10.2020
Schulfahrten
Schulen können für den Zeitraum nach den Herbstferien – auch soweit Schulfahrten in das Ausland betroffen sind – wieder selbst über ihr Fahrtenprogramm bestimmen. Sie tun dies aber in eigener Verantwortung. Dies erscheint angemessen, da inzwischen hinreichende Informationen zur Einschätzung der Risiken vor Ort vorliegen. So veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Homepage täglich aktualisierte Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis.
Meine Empfehlung aus der SchulMail vom 03. August 2020, welche Stornovereinbarungen mit dem Reiseveranstalter zu treffen sind, möchte ich vor dem Hintergrund neuer Informationen ergänzen. Die Möglichkeit einer „jederzeit kostenfreien Stornierung“ werden die Schulen in den Verhandlungen mit Reiseveranstaltern nicht durchsetzen können. Vielmehr werden gebuchte Reiseleistungen nur dann kostenfrei storniert werden können, wenn in Nordrhein-Westfalen der Standort der Schule (Kreis oder kreisfreie Stadt) oder der Zielort der Klassenfahrt vom RKI als (regionales) Risikogebiet ausgewiesen ist. Sind für ausländische Zielorte der Klassenfahrt keine regionalen Angaben verfügbar, so gelten die Angaben des gesamten Landes. Eine kostenfreie Stornierung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausweisung als Risikogebiet vor dem Zeitpunkt der Stornoerklärung erfolgt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Schulen, vor der Buchung von Schulfahrten
– insbesondere auch angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens – eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen. Und auch Eltern müssen sich – so im Übrigen auch die langjährige Erlasslage – des Risikos von Stornokosten bewusst sein. Derzeit hilft nur äußerste Vorsicht und sehr verantwortungsvolles Handeln.
Quelle 08.10.2020: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/08102020-informationen-zum-schulbetrieb
Schulmail vom 10.09.2020:
Bereits mit der SchulMail vom 03.08.2020 hatte ich Ihnen Hinweise zu diesem Thema gegeben: „Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020“.
Es ist nicht beabsichtigt, den Runderlass vom 28.05.2020 zu verlängern.
Schulen können für den Zeitraum nach den Herbstferien wieder selbst über ihr Fahrtenprogramm bestimmen. Sie tun dies aber in eigener Verantwortung. Dies halten wir für angemessen, da inzwischen hinreichende Informationen zur Einschätzung der Risiken vorliegen.
Meine Empfehlung aus der SchulMail vom 03.08.2020, welche Stornovereinbarungen mit dem Reiseveranstalter zu treffen sind, möchte ich vor dem Hintergrund neuer Informationen ergänzen. Die Möglichkeit einer „jederzeit kostenfreien Stornierung“ werden die Schulen in den Verhandlungen mit Reiseveranstaltern nicht durchsetzen können. Vielmehr werden gebuchte Reiseleistungen nur dann kostenfrei storniert werden können, wenn in Nordrhein-Westfalen der Standort der Schule (Kreis oder kreisfreie Stadt) oder der Zielort der Klassenfahrt vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist. Sind für ausländische Zielorte der Klassenfahrt keine regionalen Angaben verfügbar, so gelten die Angaben des gesamten Landes. Eine kostenfreie Stornierung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausweisung als Risikogebiet vor dem Zeitpunkt der Stornoerklärung erfolgt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Schulen, vor der Buchung von Schulfahrten eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen. Und auch Eltern müssen sich – so im Übrigen auch die langjährige Erlasslage – des Risikos von Stornokosten bewusst sein. Derzeit hilft nur äußerste Vorsicht und sehr verantwortungsvolles Handeln.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/10092020-informationen-zum-schulbetrieb
03.08.2020: Schulfahrten in das Ausland, Stornokosten
Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020. Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen keine Stornokosten für Absagen nach dem 12. Juni 2020 bzw. nach dem 10. Juli 2020 übernimmt.
Fahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands können unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Mehrtägige Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens oder in andere Bundesländer sowie eintägige Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind somit möglich. Bei der Buchung und Planung ist im Vorfeld sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz zu prüfen.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Faktenblatt%20angepasster%20Schulbetrieb%20Schuljahresbeginn%202020%2021.pdf
Stand: 03.08.2020
Saarland
Saarland: Ministerium für Bildung und Kultur
https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/faq_schulen-kita.html
Schuljahr 2020 / 2021
Ab dem Schuljahr 2020/21 sind die Planung und Durchführung von Schulfahrten und ab dem Schuljahr 2020/21 sind die Planung und Durchführung von Schulfahrten und sonstigen Schulveranstaltungen wieder unter den Voraussetzungen des Erlasses über Bildungs-und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten sowie über die Festsetzung von Pauschvergütung gemäß § 18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (Schulfahrtenerlass)vom 30. August 2016, geändert durch Erlass vom 6. Dezember 2016, zulässig.
Bei der Buchung neuer Fahrten sollte darauf geachtet werden, dass im Falle einer eventuell bei der Buchung neuer Fahrten sollte darauf geachtet werden, dass im Falle einer eventuell pandemiebedingt notwendigen Absage beziehungsweise Verschiebung möglichst keine oder allenfalls geringe Stornokosten anfallen. Eine Buchung von Fahrten in zum Zeitpunkt der Buchung vom RKI beziehungsweise dem Auswärtigen Amt benannten Risikogebiete ist auszuschließen. Dies ist im Vorfeld einer Fahrt mit den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, zumal das Land keine weiteren Stornokosten übernehmen wird. Zur Minimierung eines Kostenrisikos wird zudem empfohlen, Reisezielen in der Region den Vorzug zu geben.
Quelle: https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/schule-rundschreiben/dld_schulfahrten-2020-21_206010.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Stand: 10.06.2020
Sachsen
Sachsen: Ministerium für Bildung, Studium und Forschung
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/03/13/coronavirus-empfohlene-infektionsschutzmassnahmen-an-schulen/
Schuljahr 2020 / 2021
Was gilt für Fahrten im Inland? Ein- und mehrtägige Fahrten im Inland dürfen wieder gebucht werden und können unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.
Sind eintägige Schulfahrten in die Tschechische Republik oder nach Polen möglich? Ja. Sie dürfen gebucht werden und unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.
Wie sind die Vorgaben für mehrtägige Fahrten ins Ausland? Schulfahrten ins Ausland, die im ersten Schulhalbjahr 2020/21 einschließlich der Winterferien 2021* geplant sind, sind weiterhin abzusagen bzw. dürfen nicht gebucht werden. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren. Die Stornierungskosten können rückwirkend erstattet werden. Schulfahrten ins Ausland, die im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 stattfinden sollen, dürfen gebucht werden und können unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen stattfinden.
Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/07/02/schulfahrten-sind-wieder-moeglich/
Stand: 20.07.2020
Sachsen-Anhanlt
Sachsen-Anhalt: Ministerium für Bildung
https://mb.sachsen-anhalt.de/service/faq-coronavirus-covid-19/
Schuljahr 2020 / 2021
Hinsichtlich der Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche wird auf die Schreiben des Ministers vom 10. März und 24. April verwiesen. In Abänderung der Vorgabe aus dem Schreiben vom 24. April werden den Schulen bis zum Beginn der Sommerferien eintägige auswärtige Veranstaltungen innerhalb Sachsen-Anhalts und der benachbarten Landkreise anderer Bundesländer erlaubt. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind vor dem Abschluss von Verträgen mit Veranstaltern zu informieren, dass ein Ersatz eventueller Stornierungskosten durch das Land Sachsen-Anhalt ausscheidet. Sollte die Veranstaltung also wegen eines Anstiegs der Infektionszahlen kurzfristig abgesagt werden, müssen die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler eventuelle Stornierungskosten tragen.
Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/service/beginn-des-neuen-schuljahres/#c243109
Letzter Aktualitäts-Check: 06.09.2020
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Schuljahr 2020 / 2021
Lernen am anderen Ort findet statt. Klassen- und Studienfahrten können unter den am Reiseziel jeweils geltenden Hygienebedingungen und einer entsprechend sicheren Anreisemöglichkeit stattfinden, wenn alle Teilnehmenden bzw. Sorgeberechtigten einverstanden sind. Im Zusammenhang mit der Reiseplanung ist mit den Eltern auch zu besprechen, dass Stornierungskosten, die ggf. entstehen können, wenn eine erneute Zuspitzung des Infektionsgeschehens die Absage einer gebuchten Reise angezeigt erscheinen lassen, durch die Eltern zu tragen wären. Denn die Lehrkraft bucht die Reise in Vertretung der Eltern. Eine entsprechende Information der Eltern ist zu protokollieren. Des Weiteren ist bei Vertragsabschluss mit dem Reiseunternehmen durch die Lehrkraft darauf zu achten, dass im Vertrag festgehalten ist, dass die Lehrkraft in Vertretung der Eltern handelt (vgl. hierzu auch Handreichung "Lernen am anderen Ort", S. 17).
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Letzter Aktualitäts-Check: 06.09.2020
Thüringen
Thüringen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Schuljahr 2020 / 2021
Nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums können Schulen und Lehrer wieder Klassenfahrten planen. Das Bildungsministerium behält sich aber weiter vor, Klassenfahrten abzusagen, sollten erhöhte Vorkehrungen zum Infektionsschutz nötig werden. Und: Sind Klassenfahrten vor Beginn der Pandemie für das Schuljahr 2020/2021 beantragt und von den Schulämtern genehmigt worden, so dürften diese angetreten werden.
Auch Auslandsreisen sind möglich, solange die Ziele innerhalb Europas und nicht in einem Corona-Risikogebiet liegen. Über alle anderen Ziele im Ausland entscheidet das Bildungministerium im Einzelfall.
Das Bildungsministerium gibt vor, dass Klassenfahrten in diesem Schuljahr nur dann genehmigt werden, wenn es im Vertrag einen "Corona-Storno-Passus" gibt.
Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/klassenfahrten-wandertage-schulfahrten-100.html
Stand: 06.09.2020
Anmerkung: Auf der Webseite des Ministeriums hat die Redaktion keine Infos entdeckt (Stand: 06.09.2020).