Kulturförderabgabe Erfurt
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/4/4126.pdf
Berechnung
(1) Bemessungsgrundlage ist der vom Übernachtungsgast für die Übernachtung
aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer). In die Bemessungsgrundlage sind keine Entgelte für sonstige Dienstleistungen einzubeziehen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension).
(2) Sollte ein Übernachtungsgast länger als zwei Monate zusammenhängend im selben Beherbergungsbetrieb übernachten, unterliegen die weiteren Übernachtungen nicht der Abgabepflicht nach dieser Satzung.
Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
Ausnahmen
Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand des Übernachtungsgastes für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen. Als beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen gelten Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- oder Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken, insbesondere Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat, dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind.
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