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Kulturförderabgabe Erfurt

 

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/4/4126.pdf

http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/doc/handlungsrahmen_zur_abgabe_der_kulturfoerderabgabe.pdf

 

Berechnung

(1) Bemessungsgrundlage ist der vom Übernachtungsgast für die Übernachtung

aufgewendete Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer). In die Bemessungsgrundlage sind keine Entgelte für sonstige Dienstleistungen einzubeziehen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension).

(2) Sollte ein Übernachtungsgast länger als zwei Monate zusammenhängend im selben Beherbergungsbetrieb übernachten, unterliegen die weiteren Übernachtungen nicht der Abgabepflicht nach dieser Satzung.

Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

 

Ausnahmen

Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand des Übernachtungsgastes für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen. Als beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen gelten Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- oder Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken, insbesondere Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat, dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind.